Hallo,
wir rechnen den Beitrag (unter 50,00 EUR / MT) zur betrieblichen Krankenversicherung bei den Mitarbeiterin als steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug ab.
Hierzu habe ich zwei Fragen:
- Ist der Sachbezug bei einem Beschäftigungsverbot über die U2-Umlage erstattungsfähig?
Wenn Ja
- Neben dem Betrag (Sachbezug) der betrieblichen Krankenversicherung kommt ein weiter Betrag aufgrund eines Geschenkes dazu. Dann wird der Betrag der betrieblichen Krankenversicherung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ist der Betrag dann dennoch bei einem Beschäftigungsverbot über die U2-Umlage erstattungsfähig?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße