Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine betriebliche Krankenversicherung für unsere Arbeitnehmer mit folgenden Daten:
Betriebliche Krankenversicherung
Zahlung durch den Arbeitgeber: monatlich; Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt.
Nettosachzuwendung i.H. von EUR 90,00 monatlich.
Übernahme der SV und der Steuer des geldwerten Vorteils durch den Arbeitgeber.
Die bKV wird pauschal nach §37b EstG versteuert.
Wird die bKV 90,00 € zzgl. der SV aus dem Sachbezug durch die monatliche Zuwendung/monatliche Zahlung als Einmalbezug abgerechnet oder ist dies ein laufender Bezug und es müssen Umlagebeiträge abgeführt werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!