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  • 01
    Betriebliche Krankenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine betriebliche Krankenversicherung für unsere Arbeitnehmer mit folgenden Daten:


    Betriebliche Krankenversicherung

    Zahlung durch den Arbeitgeber: monatlich; Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt.

    Nettosachzuwendung i.H. von EUR 90,00 monatlich.

    Übernahme der SV und der Steuer des geldwerten Vorteils durch den Arbeitgeber.

    Die bKV wird pauschal nach §37b EstG versteuert.

    Wird die bKV 90,00 € zzgl. der SV aus dem Sachbezug durch die monatliche Zuwendung/monatliche Zahlung als Einmalbezug abgerechnet oder ist dies ein laufender Bezug und es müssen Umlagebeiträge abgeführt werden?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • 02
    RE: Betriebliche Krankenversicherung

    Hallo Perso81,
     
    einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Einmalzahlungen) sind Zuwendungen, die sich nicht auf die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum beziehen (vgl. § 23a SGB IV). Dazu gehören z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen ohne Bezug auf bestimmte Entgeltabrechnungszeiträume.
    Aus dieser Legaldefinition kann im Umkehrschluss gefolgert werden, dass es sich um laufendes Arbeitsentgelt handelt, wenn die Zuwendungen für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gewährt werden.
     
    Durch die monatliche Zahlung//Zuwendung handelt es sich hierbei nach unserer Auffassung um einen Entgeltbestandteil, welcher als laufendes Arbeitsentgelt zu klassifizieren ist. Demzufolge wären Umlagebeiträge abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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