Sehr geehrter Expertenforum,
könnten Sie mir bitte helfen.
Ein Mitarbeiter hat 2 BAV-Verträge, ein Vertrag ist bei einer Pensionkasse als betr. BAV bei einer Versicherung und diese zahlt der Arbeitgeber mit 110,-- monatlich.
Der 2.Vertrag ist eine Direktversicherung und wird vom Mitarbeiter als Entgeltumwandlung bezahlt mit 566,-- monatlich.
Werden die 2 Verträge für die Grenze der Sozialversicherung zusammengerechnet?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Lohnabrechner 02