Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beabsichtigen eine Aushilfe vom 01.07 bis zum 31.07 einzustellen. Sie absolviert derzeit eine Ausbildung zum Fahrlehrer an einer Verkehrsfachschule. Lt. Bescheinigung der Schule dauert der ganztägige Vollzeitkurs 1 Jahr, beginnend am 10.11.2025 bis zum 13.11.2026. Die Aushilfe ist dort eingeschrieben lt. Bestätigung vom 10.11.2025. Die Schule erstellt allerdings erst eine weitere Bescheinigung am Ende des Kurses. Kann die Aushilfe als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.