Sehr verehrtes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer hat uns gegenüber eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes auf einem förmlichen Vordruck des Arztes eingereicht. Es handelt sich nicht um die klassische Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes!
Aus dem Vordruck gehen folgende Daten hervor:
- Name des Kindes,
- dass das Kind krankheitshalber voraussichtlich am Tag XY nicht die Schule besuchen kann,
- Datum , sowie der Stempel des Arztes (Facharzt Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Es sind darüber hinaus keine weiteren Informationen enthalten.
Das Kind ist 9 Jahre alt.
Wird eine derartige Bescheinigung bei der Beantragung des Krankengeldes überhaupt seitens der Krankenkasse akzeptiert?
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Es grüßt Sie
Personalverwaltung