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  • 01
    Besondere Ärztliche Bescheinigung Kind krank - Anspruch nach § 45 SGB V?

    Sehr verehrtes Expertenteam,


    ein Arbeitnehmer hat uns gegenüber eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes auf einem förmlichen Vordruck des Arztes eingereicht. Es handelt sich nicht um die klassische Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes!


    Aus dem Vordruck gehen folgende Daten hervor:


    - Name des Kindes,

    - dass das Kind krankheitshalber voraussichtlich am Tag XY nicht die Schule besuchen kann,

    - Datum , sowie der Stempel des Arztes (Facharzt Kinder- und Jugendpsychiatrie)


    Es sind darüber hinaus keine weiteren Informationen enthalten.


    Das Kind ist 9 Jahre alt.


    Wird eine derartige Bescheinigung bei der Beantragung des Krankengeldes überhaupt seitens der Krankenkasse akzeptiert?

    Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Es grüßt Sie

    Personalverwaltung

  • 02
    RE: Besondere Ärztliche Bescheinigung Kind krank - Anspruch nach § 45 SGB V?

    Guten Tag,
     
    bestätigt der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes auf einer formlosen Bescheinigung, ist darauf zu achten, dass die folgenden Angaben enthalten, sind:
     
    • Name, Vorname sowie Geburtsdatum des erkrankten Kindes,
    • Zeitraum, für den die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege erforderlich ist und
    • ob ein Unfall Ursache für die notwendige Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ist.
     
    Sofern also die notwendigen Angaben auf der Bescheinigung enthalten sind, kann diese von der Krankenkasse akzeptiert werden. Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Besondere Ärztliche Bescheinigung Kind krank - Anspruch nach § 45 SGB V?

    Guten Tag Expertenteam,


    aus der Bescheinigung geht nicht hervor, dass eine Erforderlichkeit für die Beauftragung/ Betreuung/ Pflege gegeben ist.


    Muss dies bei einem 9jährigen Kind sodann vorausgesetzt werden?


    Besten Dank.

    Personalverwaltung

     

  • 04
    RE: Besondere Ärztliche Bescheinigung Kind krank - Anspruch nach § 45 SGB V?

    Guten Tag,
     
    handelt es sich um eine Betreuung im häuslichen Umfeld, kann die Notwendigkeit auch bei einem 9-jährigen Kind nicht vorausgesetzt werden.
     
    Wir empfehlen Ihnen die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um den Einzelfall zu besprechen, ggf. sind dort eigene Anträge vorhanden, die zusätzlich in solch einem Fall auszufüllen sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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