Ein Arbeitnehmer möchte von uns eine Bescheinigung der Auswärtstätigkeit für das Finanzamt haben. So nun war er im Jahr 25 länger als 3 Monate auf einer Baustelle. Wir haben keine steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen gezahlt. Er hat dies in seiner Steuererklärung angegeben und die Tage dort eingetragen. Nun die Frage: Muss ich als Arbeitgeber alle Tage mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden angeben, also die Tage zählen und als Gesamtsumme bestätigen oder nur die Tage an denen der Arbeitnehmer Anspruch auf die steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen gehabt hat. Welche Tage muss ich Bescheinigen?
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