Sehr geehrte Experten,
eine Mitarbeitende ist bis 21.09.2026 in Elternzeit für ihr 1. Kind. Während der Elternzeit wurde sie erneut schwanger und erhält direkt ab 22.09.2026 ein Beschäftigungsverbot.
Welcher Referenzzeitraum ist für das neue Beschäftigungsverbot maßgeblich?
> 3 Monate vor Beginn der 2. Schwangerschaft wäre 03-06/2026, aber in diesen Monaten kein Entgelt wegen Elternzeit
> zurückgehend die ersten 3 Monate mit Entgelt wäre 06-08/2024, aber in diesen Monaten Mutterschaftsgeld
> weiter zurückgehend die ersten 3 Monate mit regulärem Entgelt wäre 03-05/2024?
> oder sogar noch weiter zurück bis 3 Monate vor Beginn der 1. Schwangerschaft, dies wäre 07-09/2023?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!