Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
das Kind einer Mandantin wurde vor einem Jahr geboren.
Seit der Geburt ist die Mutter in einem Beschäftigungsverbot für das Stillen. Sie arbeitet im Büro einer Autowerkstatt.
Sie erhielt die letzten 12 Monate den Mutterschutzlohn, den wir über das AAG erstattet bekommen haben. Sie möchte weiter für das Stillen ein Beschäftigungsverbot über das 1. Jahr hinaus.
Meine Frage. Wie viele Jahre kann sie das Beschäftigungsverbot für das Stillen nutzen und ihren Mutterschutzlohn bekommen?
Und noch eine Frage. Welche Nachweise müssen vorgelegt werden, um das glaubhaft zu machen? Danke