Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Beschäftigungsverbot für das Stillen

    Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,


    das Kind einer Mandantin wurde vor einem Jahr geboren.


    Seit der Geburt ist die Mutter in einem Beschäftigungsverbot für das Stillen. Sie arbeitet im Büro einer Autowerkstatt.


    Sie erhielt die letzten 12 Monate den Mutterschutzlohn, den wir über das AAG erstattet bekommen haben. Sie möchte weiter für das Stillen ein Beschäftigungsverbot über das 1. Jahr hinaus.


    Meine Frage. Wie viele Jahre kann sie das Beschäftigungsverbot für das Stillen nutzen und ihren Mutterschutzlohn bekommen?


    Und noch eine Frage. Welche Nachweise müssen vorgelegt werden, um das glaubhaft zu machen? Danke

     

  • 02
    RE: Beschäftigungsverbot für das Stillen

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Beschäftigungsverbot für das Stillen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    In zeitlicher Hinsicht ist das sogenannte Stillbeschäftigungsverbot nicht begrenzt. Mitunter wird in der Praxis auf § 7 Abs. 2 MuSchG abgestellt. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine stillende Frau für die ersten zwölf Monate nach der Entbindung für das Stillen freizustellen. Allerdings geht es hier um eine Arbeitsbefreiung zum Stillen, nicht um das Stillbeschäftigungsverbot.


    Als Nachweis muss die Mitarbeiterin eine Stillbescheinigung eines Arztes oder der Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber muss dann prüfen, ob aufgrund der konkreten Gefahrensituation ein Stillbeschäftigungsverbot zu verhängen ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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