Hallo liebe Experten,
tatsächlich zielt meine Frage nicht nur auf den Sozialversicherungszweig ab, sondern ebenfalls auf das Steuer- und Arbeitsrecht.
Ab dem 01.09.2026 sollte eine neue Auszubildende bei uns starten. Diese teilte uns vor etwa einem Monat mit, dass sie im Dezember 2026 ein Kind erwartet und ihre Ausbildung daher nicht wie geplant antreten kann. Zwischenzeitlich befindet sie sich im vollen ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbot.
Einen Aufhebungsvertrag möchte sie nicht schließen. Daher haben wir vor eine Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen (Vertrag beidseitig unterschrieben) aufzusetzen, der sowohl sie als auch uns von den gegenseitigen Rechten und Pflichten des geschlossenen Ausbildungsvertrags entbindet bzw. diese auf "ruhend" stellt. Diese kommen erst zum Zuge, wenn sie Ausbildung tatsächlich startet und sie diese antritt (nach der Elternzeit).
Meine Fragen in dieser Konstellation sind folgende:
- ist es im beidseitigen Einvernehmen korrekt, dass wir dann auch keine Zahlungen für das Beschäftigungsverbot + Mutterschutzzeiten tätigen?
- Benötigt es eine SV-Anmeldung in diesem Fall oder nicht?
- Benötigt es eine Anmeldung beim Finanzamt?
- Muss diese Vereinbarung vor eigentlichem Ausbildungsstart geschlossen werden (01.09.2026) und muss diese im Original unterschrieben werden?
- Sollte die Vereinbarung nicht zustande kommen, wie wäre die Korrekte Anmeldung (SV) und welche Zahlungen müssten erfolgen?
Ich bedanke für Ihre Hilfe in diesem besonderen Fall. :-)