AN hat im Beschäftigungsverbot 5 Tage Urlaub. Werden diese Tage auch über AAG-Antrag erstattet oder trägt diese der AG ?
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Beschäftigungsverbot
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RE: Beschäftigungsverbot
Guten Tag,
der Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll den Verdienstausfall in Folge eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots ausgleichen.
Beim Mutterschutzlohn handelt es sich um das Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen fortzahlt, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden dürfen.
Dieses Arbeitsentgelt wird Arbeitgebern im Rahmen des U2 Verfahrens erstattet.
Urlaubstage zählen hierzu nicht und können daher im Rahmen des U2 Verfahrens nicht erstattet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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