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  • 01
    Beschäftigung privat versicherter Schüler

    Guten Tag,

    wir haben einen 15jährigen Schüler eingestellt, welcher über seinen Vater privat versichert ist. Der Vater ist Beamter und der Sohn ist somit zu 80 beihilfeberechtigt.


    Nun ist der Schüler weder kurzfristig noch geringfügig angestellt.


    Wie sieht hier der Beitragsgruppenschlüssel und der Personengruppenschlüssel aus?


    Danke und Grüße

    Juliane Stengel

  • 02
    RE: Beschäftigung privat versicherter Schüler

    Hallo Frau Stengel,


    Schüler, die während der Dauer ihrer Ausbildung an einer allgemeinbildenden Schule ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt oberhalb der maßgebenden Geringfügigkeitsgrenze erhalten, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu beurteilen. In der Arbeitslosenversicherung besteht hingegen Versicherungsfreiheit (§ 27 Abs. 4 Nr. 1 SGB III).


    Davon ausgehend, dass es sich um einen Schüler einer allgemeinbildenden Schule handelt, lautet hier der Beitragsgruppenschlüssel „1101“ (Personengruppenschlüssel „101“).


    Die Tatsache, dass der Schüler über seine Eltern privat krankenversichert ist, hat für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung keine Bedeutung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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