Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Beschäftigung nach befristeter Erwerbsminderungsrente

    Nach Nichtverlängerung einer befristeten Erwerbsminderungsrente fängt die Arbeitnehmerin bei uns wieder an zu arbeiten.

    Wie ist hier die Konstellation falls sie nach ein paar Tagen mit Arbeitszeiten wieder ausfällt. Ist dann erneut Lohnfortzahlung für 42 Kalendertage durch den Arbeitgeber zu leisten?

    Kann die Zeit der Erwerbsunfähigkeit, die ja krankheitsbedingt war, als Vorerkrankung angerechnet werden (natürlich nur, falls der dann erneute Ausfall auf die alte Krankheit zurückzuführen ist)?

    Wie ist in so einem Fall aus Sicht des Arbeitgebers zu verfahren?

    Danke für Ihre Antwort

  • 02
    RE: Beschäftigung nach befristeter Erwerbsminderungsrente

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage nach der Entgeltfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Beschäftigung nach befristeter Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Es kann streng genommen dahinstehen, ob die Erwerbsunfähigkeit als „Vorerkrankung“ angerechnet werden kann.


    Gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EFZG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate abgelaufen sind und der Mitarbeiter nach Ablauf der zwölf Monate erneut (auch auf Grundlage derselben Erkrankung) arbeitsunfähig erkrankt. Dies dürfte bei Ihnen der Fall sein: Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde sicherlich für einen längeren Zeitraum als zwölf Monate bewilligt. Daher ist die 12-Monats-Frist bei Wiederaufnahme der Tätigkeit abgelaufen. Das heißt, wenn der Mitarbeiter tatsächlich arbeitsfähig ist und einige Zeit arbeitet, erwirbt er einen erneuten Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung, auch wenn die neuerliche Arbeitsunfähigkeit auf derselben Vorerkrankung beruht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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