Nach Nichtverlängerung einer befristeten Erwerbsminderungsrente fängt die Arbeitnehmerin bei uns wieder an zu arbeiten.
Wie ist hier die Konstellation falls sie nach ein paar Tagen mit Arbeitszeiten wieder ausfällt. Ist dann erneut Lohnfortzahlung für 42 Kalendertage durch den Arbeitgeber zu leisten?
Kann die Zeit der Erwerbsunfähigkeit, die ja krankheitsbedingt war, als Vorerkrankung angerechnet werden (natürlich nur, falls der dann erneute Ausfall auf die alte Krankheit zurückzuführen ist)?
Wie ist in so einem Fall aus Sicht des Arbeitgebers zu verfahren?
Danke für Ihre Antwort