Sehr geehrtes Expertenteam,
wir beabsichtigen, einen pensionierten Bundesbeamten (Alter 71 J.) in Vollzeit bei einem privaten Arbeitgeber zu beschäftigen, Monatsbrutto 5.000 EUR.
Zum Sachverhalt:
Der Arbeitnehmer bezieht eine Beamtenpension (Ruhegehalt) vom Bund.
Er ist nicht gesetzlich krankenversichert, sondern privat krankenversichert und erhält Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Es handelt sich um eine reguläre sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber (keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst).
Hierzu bitten wir um Auskunft zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung:
Besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung? Sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zu entrichten?
Besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, obwohl Beihilfeanspruch und private Krankenversicherung bestehen?
Wie ist die Beschäftigung in der Pflegeversicherung zu beurteilen?
Besteht Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung?
Welche Beitragsgruppen bzw. Personengruppenschlüssel wären in einem solchen Fall anzuwenden?
Macht es für die Beurteilung einen Unterschied, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde?
Was gibt es ansonsten zu berücksichtigen?
Ergänzend wäre eine kurze Aussage hilfreich, ob steuerlich die Aktivrente anwendbar ist, wenn monatlich Brutto 5000 Euro gezahlt werden sollen. Wie hoch wären die Abzüge insgesamt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.