Hallo,
ein tschechischer Student möchte bei uns arbeiten. Er wird im Rahmen eines Minijobs eingestellt. Hat bestätigt dass er in Tschechien studiert und keine weiteren Beschäftigungen in Deutschland oder in Tschechien hat. Er hat eine A1 Bescheinigung gebracht. Da nun das tschechische Sozialversicherungsrecht gilt, weiß ich nicht wie und ob dieser in Deutschland innerhalb der Lohnabrechnung anzumelden ist. Welchen Personengruppenschlüssel muss ich verwenden? Ich denke an 190 für nicht meldepflichtige Personen, da ja das tschechische Recht gilt. Müssen dann gar keine Beiträge abgeführt werden? Wenn er auch noch auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet? also Beitragsgruppenschlüssel 0050?
Vielen Dank