Wir haben zum 1.12.2025 eine Ärztin eingestellt, die grundsätzlich eine Hauptbeschäftigung als angestellte Ärztin in einer Praxis hat und bei uns nur nach Bedarf Bereitschaftsdienste leistet.
Die Beschäftigung wurde arbeitsvertraglich ab 1.12.2025 vereinbart, wir haben sie mit Steuerklasse 6 und dem SV-Schlüssel 1 0 1 1 angemeldet. Es hat sich dann aber leider kein bezahlter Einsatz im Dezember 2025 ergeben. Aus diesem Grund haben wir für den Dezember 2025 Arbeitsbefreiung ohne Bezüge hinterlegt, so dass dann automatisch eine Abmeldung mit Grund 32 abgesetzt wurde.
Nun fordert die zuständige Krankenkasse jedoch immer wieder eine Jahresmeldung 2025 an.
Aus unserer Sicht kann diese nicht abgesetzt werden, da kein Entgelt geflossen ist.
Greift hier nicht die Ausnahmeregelung, dass eine Jahresmeldung entfällt, wenn für das betreffende Jahr bereits eine Ab- oder Unterbrechungsmeldung übermittelt wurde?