Ich werde ab April einen ehemaligen Berufssoldaten in Vollzeit beschäftigen. Der Berufssoldat hat bereits mit seinen 55 Lj. eine unbefristete beamtenrechtliche Versorgung. Er ist über die Beihilfe mit 70% und einer privaten Krankenversicherung mit 30% versichert.
Ist es richtig das der Pensionär bei mir nicht versicherungspflichtig in der KV und PV ist. in der RV würde ich nur den AG-Anteil abführen.
In der AV bin ich mir unsicher ob die Regelaltersgrenze der DRV oder der beamtenrechtlichen Versorgung gelten.
Meine Schlüsselung wäre jetzt 0320 bei der Personengruppe 119.
Besten Dank für Ihre Unterstüzung