Hallo,
es geht um einen Vollzeitbeschäftigten, der freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, der PGS ist 101, die BGS sind: 9,1,1,1.
Er bezieht nun zusätzlich ab dem 01.06.26 rückwirkend eine Altersrente für langjährig Versicherte, hat aber die Regelrentenaltersgrenze noch nicht erreicht.
Ist es korrekt, den PGS auf 120 zu ändern?
Da er weiterhin Vollzeit arbeitet, bleibt er weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ich kann den BGS der KV also nicht auf den ermäßigten Beitrag (BGS 3) ändern, oder?
Gemäß Rentenbescheid erhält der Mitarbeitende auch von der DRV einen Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung. Wenn ich den BGS bei 9111 lasse, zahlen wir als AG auch den vollen AG-Zuschuss und wir behalten den Arbeitnehmeranteil ein und führen dies an die Krankenkasse ab. Ist das tatsächlich korrekt? Sollte der Mitarbeitende dies mit seiner Krankenkasse klären oder sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, die Krankenkasse oder die DRV zu informieren?
Wenn der Mitarbeitende das Regelrenteneintrittsalter erreicht und weiterhin in Vollzeit arbeitet, welcher PGS und welche BGS sind dann zu melden?
Vielen Dank vorab!