Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Wenn ei bereits im Unternehmen beschäftigter Werksstudent ein Auslandssemester absolviert und für diese Zeit keinen Lohn erhält, aber weiterhin beschäftigt bleiben soll bis zu seiner Rückkehr und Wiederaufnahme der Arbeit, was ist in der Lohnabrechnung dann SV-Rechtlich zu beachten? Ich stelle Ihn auf unbezahlte Freistellung und es werden keinerlei Beiträge abgeführt? Ist der Mitarbeiter während der Freistellung weiterhin Unfallversicherungspflichtig? Was wäre noch zu beachten? Vielen Dank für eine Rückmeldung.