Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beschäftigter Werksstudent absolviert Auslandssemester

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage.

    Wenn ei bereits im Unternehmen beschäftigter Werksstudent ein Auslandssemester absolviert und für diese Zeit keinen Lohn erhält, aber weiterhin beschäftigt bleiben soll bis zu seiner Rückkehr und Wiederaufnahme der Arbeit, was ist in der Lohnabrechnung dann SV-Rechtlich zu beachten? Ich stelle Ihn auf unbezahlte Freistellung und es werden keinerlei Beiträge abgeführt? Ist der Mitarbeiter während der Freistellung weiterhin Unfallversicherungspflichtig? Was wäre noch zu beachten? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • 02
    RE: Beschäftigter Werksstudent absolviert Auslandssemester

    Hallo pab,
     
    da nach Ihrer Schilderung der beschäftigte Werkstudent wegen eines Auslandssemesters keine Arbeitsleistung mehr verrichtet, ist dieser im Sinne der Sozialversicherung abzumelden. Die Unfallversicherungspflicht endet ebenfalls mit diesem Tag.
     
    Sofern die betreffende Person die Arbeitsleistung nach dem Auslandssemester tatsächlich wieder aufnimmt, wäre sie entsprechend mit dem ersten Tag der Beschäftigungsaufnahme wieder anzumelden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Beschäftigter Werksstudent absolviert Auslandssemester

    Das heißt ich kann das Arbeitsverhältnis nicht einfach mit unbezahlter Freistellung ruhen lassen?

  • 04
    RE: Beschäftigter Werksstudent absolviert Auslandssemester

    Hallo pab,
     
    unabhängig davon, dass das Arbeitsverhältnis wegen einer unbezahlten Freistellung „ruhend“ gestellt wird, ist die Werkstudentenbeschäftigung sozialversicherungsrechtlich spätestens nach Ablauf eines Zeitmonats mit dem Grund der Abgabe „34“ abzumelden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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