Guten Tag,
ein Mitarbeiter erhält ab 01.07.2026 Rentenbezug. Sein Bezug der Regelaltersrente beginnt allerdings erst ab 01.05.2030. An dem 01.07.2026 erhält er den frühestmöglichen Rentenbezug mit Abschlägen. Parallel fängt er am 01.07.2026 einen Minijob ab. Ist dieser Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig bzw. kann er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen auch wenn er bereits Rentenbezieher ist?