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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beschäftigter Rentner Minijob

    Guten Tag,


    ein Mitarbeiter erhält ab 01.07.2026 Rentenbezug. Sein Bezug der Regelaltersrente beginnt allerdings erst ab 01.05.2030. An dem 01.07.2026 erhält er den frühestmöglichen Rentenbezug mit Abschlägen. Parallel fängt er am 01.07.2026 einen Minijob ab. Ist dieser Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig bzw. kann er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen auch wenn er bereits Rentenbezieher ist?

  • 02
    RE: Beschäftigter Rentner Minijob

    Guten Tag,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt besteht aufgrund der noch nicht erreichten Regelaltersgrenze  Rentenversicherungspflicht für den beschäftigten Altersrentner (Beitragsgruppenschlüssel „6100“ sofern gesetzlich krankenversichert; Personengruppenschlüssel „109“).
     
    Ihr Arbeitnehmer kann sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob auf Antrag befreien lassen. Dafür stellt er bei Ihnen einen Antrag und diesen sollten Sie den Lohnunterlagen beifügen.
    Erst mit „Erreichen der Regelaltersgrenze“, d.h., nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, unterliegt das geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis „kraft Gesetzes“ der Rentenversicherungsfreiheit (Umstellung des Beitragsgruppenschlüssels auf „6500“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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