Sehr geehrte Damen und Herren, eine Werkstudentin von uns beginnt zum 01.09.2026 ein Masterstudium. Dadurch dass der Studiengang berufsbegleitend ist, ist sie dann keine Vollzeit-Studierende mehr. Sie hat uns jedoch eine Bescheinigung der Hochschule vorgelegt, welche besagt, dass sie im Durchschnitt 25 Stunden/Woche mit dem Studium beschäftigt ist. Können wir anhand dieser Bescheinigung das Werkstudentenprivileg (nur RV Pflichtig) beibehalten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße
Laura Benckendorff