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  • 01
    berufliche Rehabilitation als Praktikum

    Hallo zusammen,

    ich habe das erste Mal einen Praktikanten der SRH bei uns im Unternehmen. Die Praktikumsdauer beträgt knapp 3 Monate. Laut Praktikumsvertrag der SRH fallen für uns keinerlei Kosten an. Das Praktikum findet, lt. Vertrag, im Rahmen der von der Agentur für Arbeit geförderten Maßnahme statt.


    Mir ist bekannt, dass ich Praktikanten, die länger als 6 Wochen beschäftigt sind im Abrechnungssystem erfassen muss. Jedoch bin ich mir hier über die Art des Praktikums unschlüssig und was es hier genau zu beachten gibt.


    Ich hoffe, dass alle Informationen vorhanden sind, um mir weiterhelfen zu können.


    Vielen Dank und viele Grüße

    Beatrice Lepp

  • 02
    RE: berufliche Rehabilitation als Praktikum

    Hallo Frau Lepp,
     
    bei einem Praktikum im Rahmen einer beruflichen Reha, die durch den Reha-Träger (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft) finanziert wird, ist der Reha-Träger grundsätzlich zur Meldung verpflichtet.
     
    Sofern Beschäftigungen/Praktika im Rahmen dieser Umschulung durchgeführt werden, informiert der Reha-Träger die Unternehmen über die Meldepflicht, damit keine doppelten Meldungen erstellt werden. In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen, gegebenenfalls Kontakt mit dem zuständigen Reha-Träger aufzunehmen.
     
    Da Umschulungsmaßnahmen sehr vielschichtig und teilweise individuell auf die betroffene Person zugeschnitten sind, bitten wir um Verständnis, dass wir ohne Kenntnis der entsprechenden Verträge und Vereinbarungen (Praktikumsvertrag etc.) keine konkrete Stellungnahme zu Ihrer Frage bzgl. der versicherungsrechtlichen Beurteilung geben können.
      
    Weitergehende Informationen können Sie auch der gemeinsamen Verlautbarung zur „versicherungsrechtlichen Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ vom 23.11.2023 entnehmen.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, eine rechtsverbindliche Beurteilung (unter Vorlage der relevanten Unterlagen) bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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