Liebes Expertenteam,
wir stellen einen Mitarbeiter mit einer Teilzeit von 52% bei uns ein.
Neben unserem Arbeitsverhältnis übt er eine freiberufliche Tätigkeit aus und ist noch geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH. In der GmbH bezieht er ein Gehalt, ist jedoch nicht sv-pflichtig. Die GmbH zahlt ihm lt. Vertrag in einer Summe einen (steuerpflichtigen) Zuschuss zur KV/PV/RV und AV.
Er ist privat krankenversichert.
In unserem Angestelltenverhältnis stellt sich mir jetzt die Frage, in welcher Höhe wir einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlen. Berücksichtige ich das Geschäftsführergehalt anteilig? Er verdient als Geschäftsführer (inkl. dem vertragl. geregelten Zuschuss) 57% und bei uns 43%. Bleibt das Einkommen aus seiner freiberuflichen Tätigkeit unberücksichtigt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen