Guten Tag,
laut gängigen Berechnungshilfen sind Urlaubsabgeltungen auf Basis eines 13-Wochen Schnitts zu berechnen.
Wie verhält es sich jedoch bei einem vergleichsweise kurzem Beschäftigungsverhältnis (ca.6 Wochen - Beendigung im Verlauf der Probezeit) wobei in den ersten 4 Wochen auch durch eine AU noch Zeiten ohne Entgeltanspruch entstanden (Wartezeit noch nicht erfüllt).
Ist hier bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung das vertraglich vereinbarte Gehalt als Grundlage anzusetzen oder muss man in einem solchen Fall vom verminderten tatsächlichen Entgelt ausgehen?