Hallo Expertenteam,
zur Beurteilung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes und den damit verbundenen Auswirkungen (versicherungsfrei oder weiter versicherungspflichtig) benötige ich ihre Experteneinschätzung.
Eine Mitarbeiterin ist seit Jahren versicherungspflichtig Beschäftigt. Im Jahr 2025 überschreitet sie erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze - das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt beträgt 75.000 € im Jahre 2025. Wenn ich das Entgelt aus 2025 für die vorausschauende Betrachtung 2026 zugrunde lege, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 nicht überschritten. Die Grenze 2026 beträgt 77.400 €.
Im Dezember 2025 wird mit der Mitarbeiterin vereinbart, dass sich das Entgelt ab Januar 2026 erhöhen wird. Wenn ich diese Entgelterhöhung bei der JAE-Berechnung berücksichtige, dann würde die Mitarbeiterin auch die Grenze 2026 überschreiten.
Hätte ich bei der JAE-Berechnung zum Jahreswechsel 2025/2026 bereits das erhöhte Entgelt aus der Vereinbarung von 12-2025 berücksichtigen dürfen? Wäre dann ab 01.01.2026 die Mitarbeiterin versicherungsfrei, und somit freiwilliges Mitglied der GKV gewesen.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.