Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben oftmals Mitarbeiter, die erst 3 Tage ohne AU krank mit anschließender weiterer AU.
Bis dato haben wir die 6 Wochen ab dem Zeitpunkt der Vorlage einer AU berücksichtigt. In vereinzelten Beiträge und Vorträgen von der AOK habe ich jetzt öfter gelesen, dass die 3 Tage ohne AU für die Anrechnung auf die 42 Tage Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen sind.
Ist dies tatsächlich so?
Wie ist hier vorzugehen?
Muss ich hier der Krankenkasse einen schriftlichen Nachweis aufzeigen, dass im Vorfeld eine Krankheit ohne Attest bestand? Der Mitarbeiter könnte durchaus auch die ersten 3 Tage Kopfweh gehabt haben (was wir nicht wissen) und ggf. im Anschluss eine komplett anderer Sachverhalt.
Würden wir die Lohnfortzahlung um die 3 Tage kürzen, so hätten wir immer einen stetigen Austausch mit der Krankenkasse, dass der Zeitraum der Lohnfortzahlung abweicht.
Danke vorab.