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  • 01
    Beitragszuschuss privat versicherter Versorgungsempfänger

    Guten Tag,


    wir haben hier einen Versorgungsempfänger (ehm. Feuerwehrbeamter), welcher nach Ablauf seiner besonderen Altersgrenze (60. Lebensjahr) in den Ruhestand versetzt wurde.

    Er wird jedoch temporär als Tarifbeschäftigter (24Std/Woche) weiterbeschäftigt.

    Steht ihm der Beitragszuschuss nach § 257 SGB V für seine private Krankenversicherung zu?

  • 02
    RE: Beitragszuschuss privat versicherter Versorgungsempfänger

    Hallo Reinhold,
     
    für Personen, die eine Pension nach Erreichen einer besonderen Altersgrenze beziehen und eine Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ausüben, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ (Personengruppenschlüssel „119“), sofern die allgemeine Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.
     
    Für die Gewährung eines Beitragszuschusses gilt folgendes:
     
    Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 257 Abs. 2 und 2a Sozialgesetzbuch (SGB) V einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung. Zuschussberechtigt sind ferner Arbeitnehmer, die wegen der Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer ohne ausreichenden Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung) krankenversicherungsfrei sind.

    Arbeitnehmer, die - wie in Ihrem Sachverhalt - aus anderen Gründen krankenversicherungsfrei sind, haben für die private Krankenversicherung keinen Anspruch auf den Beitragszuschuss.

    Dies gilt insbesondere für Beamte und Pensionäre, die eine Beschäftigung ausüben, aber in der Beschäftigung wegen ihres Status als „Beamter“ oder „Pensionär“ krankenversicherungsfrei sind.

    Demzufolge besteht in Ihrem Fall für den Pensionär kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, da die Regelungen des § 257 Abs. 2 SGB V keine Anwendung finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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