Guten Tag,
wir haben hier einen Versorgungsempfänger (ehm. Feuerwehrbeamter), welcher nach Ablauf seiner besonderen Altersgrenze (60. Lebensjahr) in den Ruhestand versetzt wurde.
Er wird jedoch temporär als Tarifbeschäftigter (24Std/Woche) weiterbeschäftigt.
Steht ihm der Beitragszuschuss nach § 257 SGB V für seine private Krankenversicherung zu?