Hallo zusammen,
wir rechnen eine Arbeitnehmerin ab, die aufgrund der Regelung für 55-Jährige nicht mehr versicherungspflichtig werden kann. Sie ist daher privat versichert.
In ihrer privaten Versicherung ist sie über ihren verbeamteten Ehemann versichert und durch ihr geringes Einkommen auch über ihren Ehemann beihilfeberechtigt. Daher ist ihr Versicherungsumfang lediglich 30 % (70 % Beihilfe). Sind für diese 30 % ein Beitragszuschuss durch uns als Arbeitgeber zu zahlen? Welche Rechtsvorschriften greifen hier?
Vielen Dank vorab!