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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beitragszahlung bei freiwillig gesetzlich Versicherten im Voraus

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein freiwillig versicherter Mitarbeiter in der gesetzliche Krankenversicherung möchte aus steuerlichen Gründen die Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge für die Folgejahre im Voraus bezahlen.


    Hierzu haben wir folgende Fragen:

    1. Für wieviel Jahre können die Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge im Voraus bezahlt werden?

    2. Welche Beitragsgruppe ist in den Jahren zu verwenden, für die die Beiträge bereits im Voraus bezahlt wurden? Bekommt der Arbeitgeber hier eine Information/Bescheinigung von der Krankenkasse?

    3. Wenn der Mitarbeiter wieder gesetzlich versichert wird (z. B. wegen Reduzierung Arbeitszeit), wie werden die bereits im Voraus bezahlten Beiträge abgerechnet?

    4. Wenn der Mitarbeiter in die Krankenversicherung der Rentner kommt, wie werden die bereits im Voraus bezahlten Beiträge abgerechnet?

    5. Wie werden die im voraus bezahlten Beiträge bei einem Wechsel der Krankenkasse abgerechnet?

    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen im Voraus.

  • 02
    RE: Beitragszahlung bei freiwillig gesetzlich Versicherten im Voraus

    Guten Tag,
     
    durch das Bürgerentlastungsgesetz können freiwillige Mitglieder ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zu drei Jahre im Voraus zahlen. Eine Vorauszahlung ist bis zum Dreifachen des aktuellen Jahresbeitrags erlaubt.
     
    Die Beitragsgruppe bleibt unverändert und ändert sich durch eine Vorauszahlung nicht. Ob oder inwieweit der Arbeitgeber Informationen von der zuständigen Krankenkasse erhält, ist direkt mit dieser zu klären.
     
    Die Vorauszahlung erfolgt mit den Beitragsätzen und Beitragsbemessungsgrenzen des aktuellen Jahres, so dass es in den Folgejahren zu Nachzahlungen kommen kann.
     
    Wir empfehlen Ihnen bzw. dem Mitarbeiter das Vorgehen mit der zuständigen Krankenkasse abzusprechen. Auch das Vorgehen bei einer möglichen Verrechnung/Überzahlung ist mit der zuständigen Krankenkasse direkt abzuklären. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen im Rahmen dieses bundesweiten Forums dazu keine Auskünfte erteilen können.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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