Sehr geehrte Damen und Herren,
ein freiwillig versicherter Mitarbeiter in der gesetzliche Krankenversicherung möchte aus steuerlichen Gründen die Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge für die Folgejahre im Voraus bezahlen.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
1. Für wieviel Jahre können die Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge im Voraus bezahlt werden?
2. Welche Beitragsgruppe ist in den Jahren zu verwenden, für die die Beiträge bereits im Voraus bezahlt wurden? Bekommt der Arbeitgeber hier eine Information/Bescheinigung von der Krankenkasse?
3. Wenn der Mitarbeiter wieder gesetzlich versichert wird (z. B. wegen Reduzierung Arbeitszeit), wie werden die bereits im Voraus bezahlten Beiträge abgerechnet?
4. Wenn der Mitarbeiter in die Krankenversicherung der Rentner kommt, wie werden die bereits im Voraus bezahlten Beiträge abgerechnet?
5. Wie werden die im voraus bezahlten Beiträge bei einem Wechsel der Krankenkasse abgerechnet?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen im Voraus.