Hallo,
ich hätte mal eine allgemeine Frage bzgl. Mandanten, die am Schätzverfahren teilnehmen. Bisher wurde ja im ersten Beschäftigungsmonat ein 0 BNW erstellt und die Beiträge waren im Folgemonat erhalten.
Seit diesem Jahr müssen wir im Monat der Beschäftigungsaufnahme bereits den Beitrag schätzen.
Wie ist die korrekte Vorgehensweise, wenn ein Mitarbeiter erst nach dem BN-Lauf (z.B. am 28.04.) anfängt, um Säumniszuschläge zu vermeiden ?