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  • 01
    Beitragsschätzung

    Hallo,


    ich hätte mal eine allgemeine Frage bzgl. Mandanten, die am Schätzverfahren teilnehmen. Bisher wurde ja im ersten Beschäftigungsmonat ein 0 BNW erstellt und die Beiträge waren im Folgemonat erhalten.

    Seit diesem Jahr müssen wir im Monat der Beschäftigungsaufnahme bereits den Beitrag schätzen.

    Wie ist die korrekte Vorgehensweise, wenn ein Mitarbeiter erst nach dem BN-Lauf (z.B. am 28.04.) anfängt, um Säumniszuschläge zu vermeiden ?

  • 02
    RE: Beitragsschätzung

    Guten Tag,
     
    beim „Schätzverfahren“ wird ein geschätzter Betrag im fälligen Beitragsnachweis hinterlegt und im Folgemonat ausgeglichen.
     
    Ist zu dem Zeitpunkt der Abrechnung des laufenden Monats bekannt, dass ein neuer Arbeitnehmer angefangen hat, ist dieser Teillohn, gegebenenfalls im Wege einer Schätzung, in dem zu erstellenden aktuellen Beitragsnachweis zu berücksichtigen.
     
    Sofern ein Arbeitnehmer nach der Erstellung des Beitragsnachweises noch in dem laufenden Monat die Beschäftigung aufgenommen hat, besteht zwar eine Beitragsverpflichtung für diesen Monat, es wird jedoch regelmäßig akzeptiert, dass die Abrechnung im nächsten Monat erfolgt. Insoweit wird auf die Säumniszuschlagsberechnung verzichtet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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