Sehr geehrtes Experten-Team,
ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung nach § 3 EStG.
Vom Arbeitnehmer liegt eine Bestätigung der Kindertagesstätte mit folgender Aufschlüsselung vor:
Kindergartengebühr: 174,00 € (inkl. Spielgeld)
Getränkegebühr: 6,00 € / Monat
Mittagessen: 6,50 € / Mahlzeit
1. Sind neben der regulären Unterbringungsgebühr auch Nebenabgaben wie das Spielgeld sowie die Getränkegebühr beitragsfrei bzw. als steuerfreier Zuschuss abrechenbar?
2. Wie sind die Verpflegungskosten (Mittagessen) steuer- & sv-rechtlich einzustufen, wenn der Arbeitgeber diese ebenfalls bezuschusst bzw. als Teil des Gesamtzuschusses übernimmt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!