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  • 01
    Beitragspflicht für SFN-Zuschläge

    Guten Tag,

    wie ist die Beitragspflicht in der Sozialversicherung zu beurteilen bei SFN Zuschlägen, wenn der Grundlohn über 25 € liegt und der Zuschlagssatz unter des gesetzlichen Maximums liegt ? Beispielsweise beträgt der Grundlohn 30 € und der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 20%

  • 02
    RE: Beitragspflicht für SFN-Zuschläge

    Guten Tag,
     
    nach § 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind,
    dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.
     
    Die gilt ausdrücklich nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt.
     
    Grundsätzlich müssen hier die Voraussetzungen des § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen. Hier werden entsprechende Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei gestellt.
      
    Sofern hier in Bezug auf die Sozialversicherung Zuschläge von einem Grundlohn über 25 Euro je Stunde gezahlt werden, sind die Zuschläge für den überschießenden Stundenlohn beitragspflichtig. Insoweit ist der prozentuale Zuschlag, soweit er innerhalb der steuerfreien Beträge liegt, für die beitragsrechtliche Beurteilung nicht entscheidend.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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