Expertenforum - Beitragsgruppenwechsel nach Exmatrikulation

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  • 01
    Beitragsgruppenwechsel nach Exmatrikulation

    Hallo liebes AOK Expertenteam,

    wir hatten einen Studenten für 3 Monate bei uns als Aushilfe angestellt (12.08.2024 - 12.11.2024), wir haben ihn unter der Nummer 0000 gemeldet. Heute hat uns nun die Information erreicht, dass er die SV-Beiträge ab Eintrittsdatum nun doch zahlen muss, da er nur bis 30.08.2024 als Student immatrikuliert war und nach den 3 Monaten Beschäftigung auch weiterhin arbeiten ( also nicht zurück an die Uni o.Ä. gehen wird). Unsere Frage ist nun, ob wir den MA nachträglich noch unter der Nummer 1111 melden sollten / müssen, damit die zukünftigen Abrechnungen korrekt ausgeführt werden können?

    Vielen Dank für die Rückmeldung und lieben Dank.

  • 02
    RE: Beitragsgruppenwechsel nach Exmatrikulation

    Guten Tag,


    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist „Berufsmäßigkeit“ anzunehmen, da der Studentenstatus mit der Exmatrikulation zum 30.08.2024 nicht mehr gegeben ist.

    Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung kann somit ab 01.09.2024 nicht ausgeübt werden. Ab 01.09.2024 ist eine Anmeldung mit den Beitragsgruppen 1111 und der Personengruppe 101 zu erstellen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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