Hallo liebes AOK Expertenteam,
wir hatten einen Studenten für 3 Monate bei uns als Aushilfe angestellt (12.08.2024 - 12.11.2024), wir haben ihn unter der Nummer 0000 gemeldet. Heute hat uns nun die Information erreicht, dass er die SV-Beiträge ab Eintrittsdatum nun doch zahlen muss, da er nur bis 30.08.2024 als Student immatrikuliert war und nach den 3 Monaten Beschäftigung auch weiterhin arbeiten ( also nicht zurück an die Uni o.Ä. gehen wird). Unsere Frage ist nun, ob wir den MA nachträglich noch unter der Nummer 1111 melden sollten / müssen, damit die zukünftigen Abrechnungen korrekt ausgeführt werden können?
Vielen Dank für die Rückmeldung und lieben Dank.