Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen einen Arzt, Beitragsgruppenschlüssel 1011 (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht liegt vor), Personengruppenschlüssel 101.
Datum Regelaltersgrenze = 01.11.2026
Laut der Satzung der Ärzteversorgung bezieht der Mitarbeiter ab dem 01.08.2026 eine Altersrente, ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Beiträge mehr an die Ärzteversorgung überwiesen werden. Der Mitarbeiter wird weiterhin sozialversicherungspflichtig bei uns beschäftigt bleiben.
Frage: Welcher Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel ist ab dem 01.08.2026 zu verwenden? Vielen Dank.