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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beitragsgruppenschlüssel

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    neuer Mitarbeiter, geboren im Jahr 1944, ist Apotheker und hat weder in das Versorgungswerk der Apotheker noch in in die Deutsche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt. Nach seiner eigenen Aussage bestand in den 1970er Jahren keine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Apotheker, sowie der DRV, sondern lediglich die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlung. Er war während seines gesamten Berufslebens selbstständig tätig und verfügte stattdessen über eine private Rentenversicherung, die inzwischen vollständig ausgezahlt wurde. Da er nie Beiträge einbezahlt hat, hat er auch nie eine Rente beantragt.

    Ich habe den Mitarbeiter wie vom Vorarbeitgeber auch mit dem BGS: 0320 / 119 (privat krankenversichert) angemeldet.


    Da der Mitarbeiter weder eine Rente beantragt noch Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise zum Versorgungswerk eingezahlt hat, war ich unsicher, ob die Anmeldung in dieser Form korrekt ist. Ich möchte mich daher gerne bei Ihnen absichern, ob die aktuelle Meldung richtig vorgenommen wurde oder ob gegebenenfalls eine Korrektur erforderlich ist.

    Vielen lieben Dank im Voraus.


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Beitragsgruppenschlüssel

    Guten Tag,
     
    aufgrund des Lebensalters des Apothekers sind die Beitragsgruppen richtig gemeldet worden.
    Für Arbeitnehmer besteht Rentenversicherungsfreiheit, wenn sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren (§ 5 Abs. 4 Nummer 3 SGB VI). Daher wird nur der Arbeitgeberanteil zur RV abgeführt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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