Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppe ist ein Regelaltersrentner, der weiter arbeitet (Aktivrente) und eine Teilrente mit 99,99% bezieht (Krankengeldanspruch) zu melden?
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Beitragsgruppenschlüssel Regelaltersrentner mit Teilrente 99,99%
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RE: Beitragsgruppenschlüssel Regelaltersrentner mit Teilrente 99,99%
Hallo KanzleiH,
auch wenn es der Begriff vermuten lässt, handelt es bei einer „Aktivrente“ NICHT um eine neue Rentenart, sondern um einen seit 01.01.2026 monatlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000,00 € für versicherungspflichtig beschäftigte Personen, welche die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben.
Von daher hat die Inanspruchnahme der „Aktivrente“ keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer Altersteilrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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03
RE: Beitragsgruppenschlüssel Regelaltersrentner mit Teilrente 99,99%
Also ist der Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei einer Teilrente von 99.99% in der RV voll RV-pflichtig. Es fällt nicht nur der hälftige RV Anteil des Arbeitgebers an, sondern der AN muss seinen hälftigen Anteil zur RV ebenfalls zahlen?
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04
RE: Beitragsgruppenschlüssel Regelaltersrentner mit Teilrente 99,99%
Hallo KanzleiH,
wir stimmen Ihrer Schlussfolgerung zu.
Mit freundlichen Grüßen
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