Wie ist der Beitragsgruppenschlüssel, wenn ein freiwillig Wehrdienstleistender nebenberuflich (mehr als geringfügig) beschäftigt wird? Der FWDL hat während seiner Dienstzeit ja freie truppenärztliche Versorgung, bleibt aber grundsätzlich Mitglied seiner Krankenkasse. Behandeln wir ihn in der Nebenbeschäftigung wie einen Berufssoldaten oder Polizeibeamten mit freier Heilfürsorge, also KV- und PV-befreit BGS 0110 oder bleibt die PV-Pflicht bei reiner truppenärztlicher Versorgung des FWDL bestehen (BGS 0111)? Vielen Dank für Ihre Antwort
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Beitragsgruppenschlüssel Nebenbeschäftigung von FWDL
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RE: Beitragsgruppenschlüssel Nebenbeschäftigung von FWDL
Hallo pkdm,
freiwillig Wehrdienstleistende sind bei Ausübung einer Tätigkeit außerhalb dieses Dienstes – analog den Regelungen für Berufssoldaten oder Polizeibeamte - in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, solange diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dagegen besteht Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „0110“).
Mit freundlichen Grüßen
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