Hallo liebes Expertenteam,
wir haben über 40 Filialen. Es ist ein Arbeitgeber, aber jede Filiale hat eine eigene Betriebs-nummer, unter der wir zahlen und melden.
Eine Mitarbeiterin ist in der Filiale A in Elternzeit.
Während der Elternzeit übt sie in einer anderen Filiale B eine sv-pflichtige Beschäftigung aus.
Die Tätigkeit in der Filiale A hat sie zum Ende der Elternzeit gekündigt.
Nun soll sie hier noch eine Urlaubsabgeltung ausbezahlt bekommen.
Da hier in diesem Jahr auf Grund der Elternzeit keine SV-Tage entstanden sind, werden keine Beiträge für die Einmalzahlung berechnet.
Ist dies korrekt, da die Mitarbeiterin doch unter einer anderen Personalnummer in Filiale B beschäftigt ist und für ihr Entgelt dort Beiträge bezahlt?
Danke sehr und viele Grüße!