Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Behandlung von Nachtschichtzuschlägen in der Altersteilzeit (Blockmodell)

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich bitte um Unterstützung bei folgender Fragestellung:


    Ein Mitarbeiter befindet sich in Altersteilzeit im Blockmodell. Während der Arbeitsphase ist er im Schichtbetrieb tätig und leistet regelmäßig Nachtarbeit, für die entsprechende steuerfreie bzw. steuerbegünstigte Zuschläge gezahlt werden.

    Im Vergleich zu Mitarbeitern ohne Dre-Schicht-Betrieb entsteht für den Mitarbeiter ein finanzieller Nachteil, da die Nachtschichtzuschläge bei der Berechnung der Aufstockungsbeträge in der Altersteilzeit nicht berücksichtigt werden. Dies führt zu einem insgesamt geringeren Nettoeinkommen.


    Vor diesem Hintergrund wird folgende Gestaltungsoption geprüft:

    Die Nachtschichtzuschläge sollen während der Arbeitsphase zu 100 % tatsächlich ausgezahlt werden. In der anschließenden Freistellungsphase soll hingegen keine Auszahlung bzw. „Spiegelung“ dieser Zuschläge erfolgen.


    Dazu stellen sich folgende Fragen:


    Ist eine solche Regelung arbeits- und sozialversicherungsrechtlich zulässig?

    Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage, insbesondere im Altersteilzeitgesetz (AltTZG), Steuerrecht oder Sozialversicherungsrecht?

    Falls eine solche Vorgehensweise nicht zulässig ist:


    Welche rechtlichen Gründe sprechen dagegen (z. B. Gleichverteilungsgrundsatz im Blockmodell, Entstehungsprinzip, beitragsrechtliche Bewertung)?

    Wie sind Zuschläge für Nachtarbeit im Rahmen der Altersteilzeit grundsätzlich zu behandeln, insbesondere hinsichtlich Aufstockungsleistungen und Wertguthabenbildung?


    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und viele Grüße


    Payroll_HR_2024

  • 02
    RE: Behandlung von Nachtschichtzuschlägen in der Altersteilzeit (Blockmodell)

    Hallo Payroll_HR_2024,
     
    Ihre Frage zur Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen im Rahmen der Altersteilzeit
    betrifft vordergründig das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Behandlung von Nachtschichtzuschlägen in der Altersteilzeit (Blockmodell)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die steuerfreien SFN-Zuschläge können auch bei zeitversetzter Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gezahlt werden. Hierfür muss bereits vor Leistung der zuschlagspflichtigen Arbeit geregelt sein, dass der steuerfreie Zuschlag gegebenenfalls auch teilweise als Wertguthaben auf das Arbeitszeitkonto eingestellt wird.


    Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, besteht aus meiner Sicht keine Ungleichbehandlung mehr zu den Arbeitnehmern, die nicht im Drei-Schicht-System arbeiten.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

  • 04
    RE: Behandlung von Nachtschichtzuschlägen in der Altersteilzeit (Blockmodell)

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Leider greift Ihre Antwort meine konkrete Fragestellung nicht auf.


    Im Kern ging es nicht um die steuerliche Behandlung von SFN-Zuschlägen im Zusammenhang mit Wertguthabenmodellen, sondern um die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Zulässigkeit einer konkreten Gestaltung in der Altersteilzeit im Blockmodell.


    Insbesondere ist uns wichtig zu klären,

    - ob eine vollständige Auszahlung von Nachtzuschlägen ausschließlich in der Arbeitsphase ohne Berücksichtigung in der Freistellungsphase zulässig ist,

    - sowie welche rechtlichen Rahmenbedingungen sich hierbei aus dem Altersteilzeitgesetz (insbesondere im Hinblick auf den Gleichverteilungsgrundsatz), dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht ergeben.


    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hierzu noch einmal Stellung nehmen könnten.


    Ganz herzlichen Dank und viele Grüße

    Payroll_HR_2024

     

  • 05
    RE: Behandlung von Nachtschichtzuschlägen in der Altersteilzeit (Blockmodell)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Die vollständige Auszahlung der Nachtzuschläge ist – soweit sie sozialversicherungsfrei sind – auch während der Arbeitsphase zulässig. Eine Einschränkung könnte sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufstockung des Regelarbeitsentgelts ergeben. Allerdings ist dieses in § 6 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz als das sozialversicherungspflichtige Entgelt definiert. Das heißt, handelt es sich um sozialversicherungsfreie Nachtarbeitszuschläge, sind diese bei der Bestimmung des Regelarbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber kann die Zuschläge auch vollständig während der Arbeitsphase auszahlen.


    Etwas anderes könnte sich aus einem etwaig anwendbaren Tarifvertrag ergeben.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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