Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Beschäftigter hat am 06.06.2026 geheiratet. Im gemeinsamen Haushalt lebt ein Kind, das zum Zeitpunkt der Heirat 21 Jahre alt ist. Das Kind absolviert seit Oktober 2025 ein Studium. Erfüllt das Stiefkind die Voraussetzung, sodass die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung anerkannt wird? Als Nachweis genügt die Immatrikulationsbescheinigung?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Bausch