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  • 01
    begründet die Abführung einer Umlage bei Vorständen einer AG Rentenversicherungspflicht?

    Guten Tag zusammen,

    im Gespräch mit einer anderen Krankenkasse teilte mir eine Ansprechparterin mit, dass bei Abführung einer Umlage U2 und Insolvenzgeldumlage Rentenversicherungspflicht bei einem Vorstand begründet wird.


    Zum betreffenden Vorstand: keine Aktienmehrheit, privat krankenversichert, Personengruppe 101, Beitragsgruppenschlüssel 0000 sowie Abführung der Umlage U2 und Insolvenzgeldumlage (letzteres haben wir aus Unklarheit vorsichtshalber weiterhin abgeführt), keine U1 da über 30 MA. Die RV- und AV-Freiheit ergibt sich unserer Auffassung nach § 1 Satz 4 SGB VI, § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III. Es gab bisher keine Betriebsprüfung, die den Status des Vorstands endgültig feststelle.


    Können Sie einschätzen, ob Vorstandsentgelte bei der Insolvenzgeldumlage berücksichtigt werden und ob eine Abführung der Umlagen wirklich Rentenversicherungspflicht begründet?

    Herzlichen Dank vorab!

     

  • 02
    RE: begründet die Abführung einer Umlage bei Vorständen einer AG Rentenversicherungspflicht?

    Guten Tag,
     
    im Rahmen der Umlage 2 sind für alle Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, Beiträge zu entrichten. Vorstandsmitglieder einer AG stehen grundsätzlich, unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, in einem Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft.
    Insoweit besteht für diesen Personenkreis im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetz Beitragspflicht zur Umlage 2. Die Umlage 1 ist dagegen generell für Vorstandsmitglieder einer AG ausgeschlossen.
     
    Ebenfalls sind Arbeitsentgelte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft bei der Bemessung zur Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen. 
     
    Die Aussage, warum die Abführung einer Umlage bei Vorständen einer AG zu einer Rentenversicherungspflicht führen sollte, ist für uns nicht nachvollziehbar. Hier empfehlen wir Ihnen nochmals Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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