Guten Tag,
wir haben folgenden Sachverhalt und würden uns über eine Einschätzung freuen:
Ein Mitarbeiter mit dem Beitragsgruppenschlüssel 9111 begleitet sein Kind zu einer Kinder-Reha. Für diesen Zeitraum übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Entgeltfortzahlung und hat uns bereits den entsprechenden Erstattungsantrag zugesandt.
Nun stellt sich für uns die Frage, wie die unbezahlte Zeit in der Entgeltabrechnung sozialversicherungsrechtlich korrekt abzubilden ist.
Wenn wir den Zeitraum als unbezahlten Urlaub erfassen, rechnet unser Abrechnungssystem mit 30 SV-Tagen und berechnet dadurch die vollen Sozialversicherungsbeiträge für den Monat.
Erfassen wir den Zeitraum hingegen als Krankheit ohne Entgeltfortzahlung, werden die SV-Beiträge zwar anteilig berechnet, allerdings entspricht dies aus unserer Sicht nicht dem tatsächlichen Abwesenheitsgrund. Zudem würde dadurch eine EEL-Meldung an die Krankenkasse ausgelöst, was in diesem Fall ebenfalls nicht zutreffend erscheint.
Wie ist dieser Sachverhalt sozialversicherungsrechtlich korrekt abzubilden? Welche Abwesenheitsart ist in einem solchen Fall anzuwenden, damit sowohl die Beitragsberechnung als auch das Meldeverfahren korrekt erfolgen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.