Sehr geehrte Damen und Herren,
eine derzeit gesetzlich versicherte Mitarbeiterin (beschäftigt seit 2020) möchte in die private Krankenversicherung wechseln.
Hierzu folgende Frage:
Wenn im Kalenderjahr 2026 durch eine Gehaltserhöhung nur im Dezember (inklusive der anteiligen fixen jährlichen Sonderzahlungen) die JAEG überschritten wird und bei vorausschauender Betrachtung das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt im Kalenderjahr 2027 die JAEG übersteigt, besteht dann ab 01.01.2027 Versicherungsfreiheit? Wäre somit ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ab 01.01.2027 möglich?