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  • 01
    Beginn Aktivrente

    Ich habe eine Frage zum beginn der Aktivrente. Wenn der Mitarbeiter am 22.11.1959 geboren ist und die deutsche Rentenversicherung den 01.02.2026 als Regelaltersrentenbeginn ausgibt, hat der Mitarbeiter dann ab 01.02.2026 oder erst ab 01.03.2026 Anspruch auf die Nutzung der Aktivrente?

  • 02
    RE: Beginn Aktivrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    beim betroffenen AN (Jahrgang 1959) wird die Regelaltersgrenze gemäß § 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI mit einem Alter von 66 Jahren und 2 Monaten erreicht, also exakt am 22.01.2026. Der Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist deshalb der Februar 2026, so dass der AN gemäß § 3 Nr. 21 EStG schon für Februar die Aktivrente nutzen kann.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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