Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, der die Familienpflegezeit für 24 Monate beantragt hat und sich vor fast 2 Jahren von der Versicherungspflicht hat befreien lassen.
In meinen Augen endet diese Befreiung nach 24 Monaten, da die Familienpflegezeit nicht länger dauern kann.
Bitte geben Sie mir Bescheid, ob ich richtig liege und wie sich der Mitarbeiter danach wieder versichern muss.
Vielen Dank.
Peter Weber