Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V

    Hallo,


    wirkt ein Befreiungsbescheid in der Krankenversicherung auch gleichzeitig für die Pflegeversicherung? Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Befreiungsbescheid von der Krankenversicherung und Pflegeversicherung anzufordern? Uns liegt nur ein Befreiungsbescheid für die Krankenversicherung vor.


    Kann man sich grundsätzlich auch nur in der KV oder PV befreien lassen oder sind beide immer aneinandergekoppelt?


    Danke und viele Grüße

    Stephanie

  • 02
    RE: Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V

    Guten Tag,
     
    eine Befreiung von der Krankenversicherung nach § 8 SGB V zieht keine Befreiung von der Pflegeversicherung nach sich. Hier bleibt es regelhaft bei der Pflegeversicherungspflicht.
     
    Es ändert sich hier lediglich die Zuständigkeit für die Durchführung der Pflegeversicherung. Eine Befreiung aus der Krankenversicherung ist regelmäßig nur mit Nachweis einer privaten Krankenversicherung möglich.
     
    § 23 SGB XI regelt hier folgendes: Personen, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, sind grundsätzlich verpflichtet, bei diesem Unternehmen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit einen Versicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
     
    Insoweit folgt hier die Pflegepflichtversicherung der Krankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
     
    Sofern Ihnen ein Befreiungsbescheid bezüglich der Krankenversicherung vorliegt, ist eine Befreiung aus der Pflegeversicherung nicht erforderlich und in der Regel auch nicht möglich.
     
    Eine alleinige Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht ist nur für den Personenkreis der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in besonderen Fällen (§ 22 SGB XI) denkbar.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.