Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Beamter mit Nebentätigkeit

    Wie lautet die Beitragsgruppe in der Sozialversicherung bei einem Beamten, der bei uns eine Nebentätigkeit hat? Bei der Krankenversicherung ist er eventuell freiwillig gesetzlich versichert.

    Sind die Regelungen zum NIedriglohnbereich anwendbar bei unter 2000€ pro Monat in der Nebentätigkeit?

    Danke und viele Grüße,

    Annet

  • 02
    RE: Beamter mit Nebentätigkeit

    Guten Tag,


    grundsätzlich sind Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Diese erstreckt sich auch auf eventuelle Nebentätigkeiten. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, so dass hier ebenfalls keine Versicherungspflicht zustande kommt.


    In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht hingegen grundsätzlich Versicherungspflicht, so dass die Personengruppe „101“ und die Beitragsgruppe „0110“ maßgeblich sind. Dies gilt ebenfalls, wenn der Beamte freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.


    Für Beamte besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Dienstherr die Versorgungsanwartschaften auch auf weitere Tätigkeiten ausweitet. Ist dies der Fall (hier empfiehlt es sich die Gewährleistungserstreckungsentscheidung des Dienstherrn zu Ihren Unterlagen zunehmen), entfällt die Rentenversicherungspflicht, so dass die Beitragsgruppe „0010“ zu verwenden ist. Eine Befreiungsmöglichkeit von der Arbeitslosenversicherungspflicht besteht hingegen nicht.


    Liegt das bei Ihnen erzielte Arbeitsentgelt zwischen 603,01 EUR und 2.000,00 EUR finden die Regelungen des Übergangsbereichs Anwendung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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