Hallo Expertenforum,
ein Pensionär (Geb.-Datum 15.01.1963) fängt zum 01.10.2024 in einem Unternehmen eine sv-pflichtige Beschäftigung an.
- angestellt als Arbeitnehmer (kein Beamtenverhältnis)
- Brutto-Monatsverdienst: 1.500,00 €
- Krankenversicherung: Hamburgische Beihilfeverordnung, Bemessungssatz 70% und Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung (AXA) 30%
Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel muss der Arbeitnehmer abgerechnet werden?
Danke für Ihre Hilfe