Expertenforum - Beamter in Pension - Beitragsgruppenschlüssel

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  • 01
    Beamter in Pension - Beitragsgruppenschlüssel

    Hallo Expertenforum,

    ein Pensionär (Geb.-Datum 15.01.1963) fängt zum 01.10.2024 in einem Unternehmen eine sv-pflichtige Beschäftigung an.

    - angestellt als Arbeitnehmer (kein Beamtenverhältnis)

    - Brutto-Monatsverdienst: 1.500,00 €

    - Krankenversicherung: Hamburgische Beihilfeverordnung, Bemessungssatz 70% und Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung (AXA) 30%


    Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel muss der Arbeitnehmer abgerechnet werden?


    Danke für Ihre Hilfe

  • 02
    RE: Beamter in Pension - Beitragsgruppenschlüssel

    Guten Tag,


    Beamte im Ruhestand, die noch eine Beschäftigung ausüben, sind krankenversicherungsfrei zu beurteilen und unterliegen damit in dieser Beschäftigung auch nicht der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.


    In der Rentenversicherung besteht nur für solche Pensionäre Versicherungsfreiheit, die eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze erhalten. Eine Pension wegen Dienstunfähigkeit begründet dagegen keine Rentenversicherungsfreiheit.


    In der Arbeitslosenversicherung unterliegen Pensionäre in ihrer Nebenbeschäftigung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Versicherungspflicht.


    Sofern keine Versorgung wegen Erreichen einer Altersgrenze vorliegt, ist der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ und der Personengruppenschlüssel „101“ zu verwenden.

    Wenn der Pensionär eine Pension wegen Erreichens einer Altersgrenze bezieht, ist der Arbeitnehmer versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Trotz bestehender Rentenversicherungsfreiheit hat der Arbeitgeber jedoch seinen Beitragsanteil abzuführen (Beitragsgruppenschlüssel „0310“, Personengruppenschlüssel „119“).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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