Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Umlageerstattung, die Angestellte betrifft, die über den Beitragsbemessungsgrenzen verdienen. Welches Brutto nehme ich für den Umlageerstattung U1? Das KV-Brutto, das RV-Brutto oder das Steuerbrutto.
Und außerdem: gibt es für alle Krankenkassen eine einheitliche gesetzliche Regelung oder liegt das im Ermessen der Krankenkassen bzw. im "Versicherungsvertrag", den der Arbeitgeber für die U1 mit der jeweiligen Krankenkasse abgeschlossen hat?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen C. Z.