Expertenforum - bAV und Krankengeld

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  • 01
    bAV und Krankengeld

    Sehr geehrte Damen und Herren, eine AN erhält eine arbeitgeberfinanzierte bAV von 50,00 €.

    Die AN geht nunmehr ins KG. Der AG möchte die bAV auch in der Zeit weiterzahlen. Wird dieser Betrag als weitergewährte AG-Leistung auf das KG angerechnet?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: bAV und Krankengeld

    Guten Tag,


    die vom Arbeitgeber für Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) übernommenen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die im Rahmen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) bzw. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, können von vornherein als Arbeitsentgelt ausgeschlossen werden.


    Somit ist der vom Arbeitgeber während des Bezugs von Krankengeld weiterhin gezahlte Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge beitragsfrei; ein Ruhen des Krankengeldes, welches vom Weiterbezug von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt abhängig ist, ergibt sich daher nicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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