Sehr geehrte Damen und Herren, eine AN erhält eine arbeitgeberfinanzierte bAV von 50,00 €.
Die AN geht nunmehr ins KG. Der AG möchte die bAV auch in der Zeit weiterzahlen. Wird dieser Betrag als weitergewährte AG-Leistung auf das KG angerechnet?
Vielen Dank Kluge