Guten Abend,
ist es richtig, dass ein Minijobber (monatliches Entgelt 603,-€) neben einem steuerfreien Sachbezug von ca. 40 € auch eine arbeitgeberfinanzierte BAV (ca. 15 €) erhalten kann?
Vielen Dank.
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Guten Abend,
ist es richtig, dass ein Minijobber (monatliches Entgelt 603,-€) neben einem steuerfreien Sachbezug von ca. 40 € auch eine arbeitgeberfinanzierte BAV (ca. 15 €) erhalten kann?
Vielen Dank.
Hallo Lohn,
die Beiträge des Arbeitgebers zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind beitragsfrei, soweit sie im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026 monatlich 338,00 €) nicht übersteigen.
Die Beitragsfreiheit setzt ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus, bei dem es sich auch um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handeln kann, unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis der Rentenversicherungspflicht unterliegt oder ob es sich um ein rentenversicherungsfreies bzw. ein von der Rentenversicherungspflicht befreites handelt.
Sofern die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, kann - wie von Ihnen beschrieben – im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung neben einem steuer- und somit auch beitragsfreien Sachbezug eine arbeitgeberfinanzierte bAV bezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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